Rechtliches

Landschaft mit einer Blumenweise, einem Baum und Bergen im Hintergrund. Die Sonne geht gerade unter.
Foto: Dr. Olaf Broders

Die Stiftung Bayerisches Naturerbe unterliegt der

  • Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht der Regierung von Mittelfranken,
  • der Finanzbehörden
  • sowie einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Diese prüfen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Mittelverwendung.

 

Die Stiftung Bayerisches Naturerbe sorgt dafür, dass das Stiftungskapital nach Maßgabe der drei wesentlichen Aspekte – Sicherheit, Rentabilität und Verfügbarkeit – angelegt wird und garantiert die satzungsgemäße Mittelverwendung.

 

  1. Die Stiftung „Bayerisches Naturerbe“ ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts“. Sie wurde am 30.April 2002 durch den LBV gegründet und mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken am 10.Mai 2002 genehmigt.
  2. Die Stiftung ist gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung.
  3. Der Stiftungszweck ist es, zur Erhaltung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der vielgestaltigen Landschaften in Bayern beizutragen.
  4. Die Stiftung ist eine sogenannte „Ewigkeitsstiftung“. Das bedeutet, dass das gesamte Stiftungskaptial für immer erhalten werden muss. Im Gegensatz zur sogenannten „Verbrauchsstiftung“ dürfen das Stiftungskapital oder auch Teile hiervon nicht verbraucht, d.h. insbesondere nicht für den Stiftungszweck ausgegeben werden. Der Stiftungszweck wird erfüllt ausschließlich über den Ertrag aus dem Stiftungsvermögen (zusätzlich ggf. aus Spenden und Bußgeldern). Ein zeitliches Ende der Stiftung („Ewigkeitsstiftung“) ist in dem Statut nicht vorgesehen. Die Stiftung könnte nur durch einen staatlichen Hoheitsakt (Aufhebung, Insolvenz etc.) erlöschen. In diesem Falle geht das Vermögen der Stiftung an den LBV.
  5. Die Einhaltung der Stiftungsvorschriften, insbesondere der ordnungsgemäßen Geldanlage und Mittelverwendung, unterliegt der Aufsicht durch die Regierung von Mittelfranken (Stiftungsaufsicht).
  6. Das feste Stiftungskapital ist sicher und gewinnbringend anzulegen. Dies erfolgt durch eine breite Streuung in verschiedenen Anlageklasssen (assets). Die Stiftung Bayerisches Naturerbe legt bis zu max. 30% des Vermögens in Aktienfonds an, das Restvermögen in Anleihenfonds (Staatsanleihen, Unternehmensanleihen), direkten Immobilien und Immobilienfonds.
  7. Die ordnungsgemäße wirtschaftliche Betätigung der Stiftung wird überprüft durch das Finanzamt im Rahmen von regelmäßigen Steuerprüfungen. Die Bilanzen der Stiftung werden erstellt durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer.

Weiterführende Informationen: